Heizung: zentrale Änderungen
Effizienzbonus für Wärmepumpen und Emissionsminderungszuschlag bei Biomasse entfallen. Zugleich gewinnen Einkommen, Familienzuschlag und ab 2027 die Herkunft der Wärmepumpe an Bedeutung.
Systemische Förderung sinkt
Viele Standard-Tilgungszuschüsse und die kommunalen Zuschüsse werden reduziert. Die EE-Klasse ist Bestandteil der förderfähigen Stufen; ein separater EE-Bonus entfällt.
WPB-Bonus in BEG EM
Ab Q1/2027 gibt es bei BEG EM +5 Prozentpunkte Förderung – ausschließlich für Dämmmaßnahmen an einem WPB (keine Fenster), zwingend mit vorliegendem iSFP und für höchstens drei Anträge.
EE-Klasse wird Standard
In der systemischen Sanierung ist die EE-Klasse kein eigener Bonushebel mehr. Sie wird zur förderfähigen Standardlogik; ein zusätzlicher 5-%-Bonus entfällt.
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IWPro-Infografiken zur BEG-Reform
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Einzelmaßnahmen: Gebäude und Heizung getrennt betrachten.
BEG EM · Gebäude und Technik
Dämmung, Fenster, Anlagentechnik und Heizungsoptimierung – mit iSFP- und WPB-Förderlogik.
| Einzelmaßnahme | Zuschuss | iSFP-Bonus | WPB-Bonus | Förderfähige Ausgaben |
|---|---|---|---|---|
| Gebäudehülle Dämmung, Fenster, Außentüren, sommerlicher Wärmeschutz |
15 % | +5 % auf Mehrbetrag | +5 % ab Q1/2027 nur Dämmung |
Ohne iSFP-Bonus: 30.000 € für die 1. WE, je 15.000 € für die 2.–6. WE und je 8.000 € ab der 7. WE. Mit iSFP-Bonus oder fehlender iSFP-Antragsberechtigung des Eigentümers (betrifft Energieberater): 60.000 € für die 1. WE, je 30.000 € für die 2.–6. WE und je 15.000 € ab der 7. WE. |
| Anlagentechnik z. B. Lüftung, digitale Systeme |
15 % | +5 % auf Mehrbetrag | — | |
| Heizungsoptimierung zur Effizienzverbesserung |
15 % | +5 % auf Mehrbetrag | — | |
| Heizungsoptimierung zur Emissionsminderung |
50 % | — | — | |
| Fachplanung und Baubegleitung energetische Fachplanung, Baubegleitung, ggf. akustische Fachplanung |
50 % | — | — | 5.000 € bei Ein- und ZweifamilienhäusernBei Mehrfamilienhäusern ab 3 WE: 2.000 € je Wohneinheit, insgesamt max. 20.000 € pro Gebäude und Kalenderjahr. |
Förderfähige Ausgaben: BAFA-Einzelmaßnahmen
Gebäudehülle, Anlagentechnik und Heizungsoptimierung zur Effizienzverbesserung: Der iSFP kann den Kostenrahmen erhöhen und einen Bonus auf den Mehrbetrag auslösen.
Einzelmaßnahmen · BAFA
Gebäudehülle, Anlagentechnik und Heizungsoptimierung zur Effizienzverbesserung.| Wohneinheiten | ohne iSFP | mit iSFP |
|---|---|---|
| 1. WE | 30.000 € | 60.000 € |
| 2. bis 6. WE | je 15.000 € | je 30.000 € |
| ab 7. WE | je 8.000 € | je 15.000 € |
4 WE = 75.000 € (30.000 € + 3 × 15.000 €)
10 WE = 137.000 € (30.000 € + 5 × 15.000 € + 4 × 8.000 €)
4 WE = 150.000 € (60.000 € + 3 × 30.000 €)
10 WE = 270.000 € (60.000 € + 5 × 30.000 € + 4 × 15.000 €)
Ohne iSFP: maximal 30.000 € förderfähige Kosten × 15 % Grundförderung = 4.500 € Zuschuss.
Mit iSFP: 60.000 € förderfähige Kosten × 15 % Grundförderung = 9.000 €; zusätzlich 5 % iSFP-Bonus nur auf den Kostenteil oberhalb der förderfähigen Kosten ohne iSFP, also auf 30.000 € (60.000 € − 30.000 €) = 1.500 €. Insgesamt ergibt das 10.500 € Zuschuss.
Vorteil mit iSFP: 30.000 € mehr förderfähige Kosten und 6.000 € mehr Zuschuss.
Ohne iSFP: maximal 75.000 € förderfähige Kosten × 15 % Grundförderung = 11.250 € Zuschuss.
Mit iSFP: 150.000 € förderfähige Kosten × 15 % Grundförderung = 22.500 €; zusätzlich 5 % iSFP-Bonus nur auf den Kostenteil oberhalb der förderfähigen Kosten ohne iSFP, also auf 75.000 € (150.000 € − 75.000 €) = 3.750 €. Insgesamt ergibt das 26.250 € Zuschuss.
Vorteil mit iSFP: 75.000 € mehr förderfähige Kosten und 15.000 € mehr Zuschuss.
Ohne iSFP: maximal 137.000 € förderfähige Kosten × 15 % Grundförderung = 20.550 € Zuschuss.
Mit iSFP: 270.000 € förderfähige Kosten × 15 % Grundförderung = 40.500 €; zusätzlich 5 % iSFP-Bonus nur auf den Kostenteil oberhalb der förderfähigen Kosten ohne iSFP, also auf 133.000 € (270.000 € − 137.000 €) = 6.650 €. Insgesamt ergibt das 47.150 € Zuschuss.
Vorteil mit iSFP: 133.000 € mehr förderfähige Kosten und 26.600 € mehr Zuschuss.
WPB-Bonus: +5 Prozentpunkte nur für Dämmung
Die Förderlogik des neuen WPB-Bonus in der BEG EM ist ab Q1/2027 klar abgegrenzt und kann bei Wohn- und Nichtwohngebäuden eingesetzt werden.
BEG EM · Heizungsförderung Wohngebäude
Heizungstausch mit eigener Bonuslogik: kein iSFP-Bonus, dafür Klimageschwindigkeitsbonus, Einkommensbonus, Familienzuschlag und ab Q1/2027 der EU-Wertschöpfungsbonus für Wärmepumpen.
| Heizung / Anschluss | Grundförderung Wärmepumpe ab Q1/2027: EU-Bonus | Klima- geschwindigkeits- bonus | Einkommen + Familie | Max. Zuschuss 70 %, bei Einkommen bis 30.000 € bzw. 40.000 € inkl. Familienzuschlag 80 % |
|---|---|---|---|---|
| Solarthermie | 30 % | +16 % | 40/30/10 + Familie | bis 80 % |
| Biomasseheizung Emissionsminderungszuschlag entfällt | 30 % | +16 % | 40/30/10 + Familie | bis 80 % |
| Wärmepumpe Effizienzbonus entfällt | 30 % ab Q1/2027: 15 % + 15 % EU | +16 % | 40/30/10 + Familie | bis 80 % |
| Brennstoffzellenheizung | 30 % | +16 % | 40/30/10 + Familie | bis 80 % |
| Wasserstofffähige Heizung Investitionsmehrausgaben | 30 % | +16 % | 40/30/10 + Familie | bis 80 % |
| Innovative Heizungstechnik | 30 % | +16 % | 40/30/10 + Familie | bis 80 % |
| Gebäudenetz: Errichtung / Umbau / Erweiterung | 30 % | +16 % | 40/30/10 + Familie | bis 80 % |
| Gebäudenetzanschluss / Wärmenetzanschluss | 30 % | +16 % | 40/30/10 + Familie | bis 80 % |
| Fachplanung / Baubegleitung Heizungsförderung | keine separate Förderung | — | — | In der Heizungsförderung enthaltenKosten der erforderlichen heizungstechnischen Fachplanung und Begleitung zählen zu den förderfähigen Ausgaben der Heizungsmaßnahme. Sie werden innerhalb der jeweiligen Förderhöchstgrenze der Heizung mit dem für die Heizungsmaßnahme geltenden Fördersatz gefördert. Kein zusätzlicher separater 50-%-Fördertatbestand. |
Effizienzbonus entfällt
Der bisherige 5-%-Effizienzbonus für bestimmte Wärmepumpen entfällt vollständig.
Emissionsminderungszuschlag entfällt
Der bisherige Emissionsminderungszuschlag für Biomasseheizungen entfällt vollständig.
Klimageschwindigkeitsbonus sinkt
Start mit 16 %, danach halbjährlich −4 Prozentpunkte bis zum Entfall ab 01.08.2028.
Sozialkomponente wird stärker
Einkommensbonus jetzt dreistufig; mit Familienzuschlag sind die relevanten Grenzen faktisch höher.
Förderfähige Ausgaben: KfW-Heizungsförderung
Eigener Kostenrahmen und eigene Bonuslogik für den Heizungstausch; der iSFP ist hier ohne Bedeutung.
Heizungsförderung · KfW
Eigener Kostenrahmen und eigene Bonuslogik für den Heizungstausch.| Wohneinheiten | Förderfähige Ausgaben |
|---|---|
| 1. WE | 28.000 € ab 01.02.2027 halbjährlich −750 € |
| 2. bis 6. WE | je 15.000 € |
| ab 7. WE | je 8.000 € |
7 WE = 111.000 € (28.000 € + 5 × 15.000 € + 1 × 8.000 €)
8 WE = 119.000 € (28.000 € + 5 × 15.000 € + 2 × 8.000 €)
Klimageschwindigkeitsbonus: Zeitplan
| Zeitraum | Bonus | Lesart |
|---|---|---|
| ab 21.07.2026 | 16 % | Startwert nach Reform |
| ab 01.02.2027 | 12 % | erste Absenkung |
| ab 01.08.2027 | 8 % | zweite Absenkung |
| ab 01.02.2028 | 4 % | letzte Stufe |
| ab 01.08.2028 | 0 % | Bonus entfällt |
Einkommen und Familienzuschlag
| zvE ohne Familienzuschlag | Einkommensbonus | zvE mit Kind faktisch bis |
|---|---|---|
| bis 30.000 € | 40 % | 40.000 € |
| bis 40.000 € | 30 % | 50.000 € |
| bis 50.000 € | 10 % | 60.000 € |
Wertschöpfungsbonus für Wärmepumpen ab Q1/2027
Der Wertschöpfungsbonus ist Teil der Grundförderungslogik.| Ursprung der Wärmepumpe | Förderwirkung |
|---|---|
| Ursprung in der EU | 15 % Grundförderung + 15 % Wertschöpfungsbonus = 30 % |
| kein nachgewiesener Ursprung in der EU | 15 % Grundförderung |
Maßgeblich ist nicht allein eine Marken- oder Herstellerangabe. Die konkrete Ursprungs- und Nachweislogik wird im Infoblatt zu den förderfähigen Maßnahmen und Leistungen festgelegt.
Heizungsförderung: Austauschlogik ab Q1/2027
Effizienzhaus-Sanierung: neue Fördersätze, EE-Klasse als Standard.
BEG WG · Fördermatrix
Die Einhaltung der EE-Klasse ist nun für alle Effizienzhausförderungen zwingend notwendig. Der separate EE-Bonus entfällt; der Kostenrahmen beträgt nun einheitlich 150.000 € je Wohneinheit unabhängig von der erreichten Klasse. EH Denkmal EE erhält weiterhin 5 % Tilgungszuschuss.
| Förderfähige Stufe |
Tilgungs- zuschuss |
Kommunaler Zuschuss |
EE- Klasse |
NH- Klasse |
WPB- Bonus |
SerSan- Bonus |
Förderhöchst- grenze |
|---|---|---|---|---|---|---|---|
| EH Denkmal EE | 5 % | 10 % 20 % Basis |
0 % | +5 % | — | — | 150.000 € Kreditsumme je Wohneinheit |
| EH 85 EE kein Tilgungszuschuss |
0 % 5 % Basis |
10 % 20 % Basis |
0 % | +5 % | — | — | |
| EH 70 EE kein Tilgungszuschuss |
0 % 10 % Basis |
15 % 25 % Basis |
0 % | +5 % | +10 % | +5 % | |
| EH 55 EE | 5 % 15 % Basis |
20 % 30 % Basis |
0 % | +5 % | +10 % | +15 % | |
| EH 40 EE | 10 % 20 % Basis |
25 % 35 % Basis |
0 % | +5 % | +10 % | +15 % | |
| Fachplanung und Baubegleitung separater Fördertatbestand |
50 % | 50 % | — | — | — | — | 10.000 € Kreditsumme je Vorhabenbei Ein- und Zweifamilienhäusern; bei Mehrfamilienhäusern ab 3 WE: 4.000 € je WE, insgesamt max. 40.000 € je Vorhaben und neu erreichter Effizienzhaus-Stufe |
Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung
Wann ist der Einbau verpflichtend? Bei einer Sanierung zur Effizienzhausstufe EH 40 EE sowie bei Inanspruchnahme der NH-Klasse ist eine Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung zwingend vorgeschrieben.
Die Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung muss die planmäßigen Außenluftvolumenströme für sämtliche Nutzungseinheiten beziehungsweise für das Gebäude sicherstellen. Möglich sind zentrale, dezentrale oder kombinierte Systeme. Die Anlage muss fachgerecht einreguliert werden.
Bei EH Denkmal EE, EH 85 EE, EH 70 EE und EH 55 EE ist keine Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung vorgeschrieben, sofern keine NH-Klasse beantragt wird. Der Einbau ist in diesen Fällen eine mögliche energetische Maßnahme, aber keine verpflichtende Fördervoraussetzung.
Wird keine Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung eingebaut, muss dennoch eine Vergleichsbilanzierung erstellt werden: Die geplante Ausführung ohne Lüftungsanlage ist einer Berechnungsvariante mit Lüftungsanlage und Wärmerückgewinnung gegenüberzustellen. Die daraus erkennbaren Effizienzgewinne sind dem Bauherrn zu erläutern; zugleich ist er hierzu fachlich zu beraten.
Wärmepumpen in der systemischen Sanierung: Ab Q1/2027 sind die Ausgaben einer neu installierten Wärmepumpe nur förderfähig, wenn sie ihren Ursprung in der EU hat. Das gilt für BEG WG und BEG NWG.
Tilgungszuschuss
EH 85 EE und EH 70 EE erhalten keinen Tilgungszuschuss; EH Denkmal EE und EH 55 EE erhalten 5 %, EH 40 EE 10 %.
Höchstbetrag
Für Wohngebäude gilt einheitlich 150.000 € pro Wohneinheit.
Kein separater EE-Bonus
Die förderfähigen Effizienzhaus-Stufen sind EE-Stufen; ein zusätzlicher 5-%-EE-Bonus wird nicht mehr gewährt.
WPB und SerSan separat
Der WPB-Bonus beträgt +10 % bei EH 70, 55 und 40 EE. Der SerSan-Bonus beträgt +5 % bei EH 70 EE und +15 % bei EH 55 und 40 EE. Beide sind miteinander und mit NH kumulierbar.
Nichtwohngebäude: eigene Flächenlogik, eigene Fördermatrix.
BEG EM · Nichtwohngebäude
Einzelmaßnahmen und Heizungsförderung bei Nichtwohngebäuden laufen mit eigener Flächenlogik. Wichtig: Der Einbau energieeffizienter Innenbeleuchtungssysteme ist künftig nicht mehr förderfähig.
| Bereich | Zuschuss / Förderung | Was ändert sich? | Förderhöchstgrenze / Fläche |
|---|---|---|---|
| Gebäudehülle Dämmung, Fenster, Außentüren | 15 % | WPB +5 % ab Q1/2027 nur Dämmung | 500 €/m² Nettogrundflächeim thermisch konditionierten Gebäudevolumen |
| Anlagentechnik z. B. RLT, MSR, Kältetechnik | 15 % | keine zentrale Reformänderung | 500 €/m² Nettogrundfläche |
| Heizungsoptimierung Effizienzverbesserung | 15 % | keine zentrale Reformänderung | 500 €/m² Nettogrundfläche |
| Heizungsoptimierung Emissionsminderung | 50 % | keine zentrale Reformänderung | 500 €/m² Nettogrundfläche |
| Heizungsförderung | 30 %Wärmepumpe ab Q1/2027: 15 % Basis, mit Ursprung in der EU +15 % = 30 % | Effizienzbonus und Emissionsminderungszuschlag entfallenHerkunfts- und Austauschlogik siehe oben ↑ | Flächenstaffel nach Nettogrundflächesiehe nachfolgende Tabelle |
| Fachplanung und Baubegleitung Gebäudehülle, Anlagentechnik, Heizungsoptimierung; ggf. akustische Fachplanung | 50 % | separater Fördertatbestand | 5 €/m² Nettogrundflächeinsgesamt max. 20.000 € pro Gebäude und Kalenderjahr |
| Fachplanung / Baubegleitung Heizungsförderung | keine separate Förderung | in Heizungsförderung enthalten | In der Heizungsförderung enthaltenKosten der erforderlichen heizungstechnischen Fachplanung und Begleitung zählen zu den förderfähigen Ausgaben der Heizungsmaßnahme. Sie werden innerhalb der jeweiligen Förderhöchstgrenze der Heizung mit dem für die Heizungsmaßnahme geltenden Fördersatz gefördert. Kein zusätzlicher separater 50-%-Fördertatbestand. |
NWG-Heizungsförderung · Förderfähige Ausgaben
Die neue Höchstgrenze richtet sich nach der Nettogrundfläche und sinkt ab 01.02.2027 halbjährlich.
| Nettogrundfläche | Förderfähige Ausgaben zum Neustart | Degression ab 01.02.2027 |
|---|---|---|
| bis 150 m² | 30.000 € 28.000 € | halbjährlich −750 € |
| >150 bis 400 m² | 200 €/m² zusätzlich 197 €/m² | halbjährlich −3 €/m² |
| >400 bis 1.000 m² | 120 €/m² zusätzlich 118 €/m² | halbjährlich −2 €/m² |
| >1.000 m² | 80 €/m² zusätzlich 79 €/m² | halbjährlich −1 €/m² |
BEG NWG · Fördermatrix
Die EE-Stufen sind die förderfähigen Standardstufen. EG Denkmal EE erhält 5 % Tilgungszuschuss; SerSan gilt nun auch für Nichtwohngebäude und ist mit WPB sowie NH kumulierbar.
| Förderfähige Stufe |
Tilgungs- zuschuss |
Kommunaler Zuschuss |
EE- Klasse |
NH- Klasse |
Bonushebel | Förderhöchst- grenze |
|---|---|---|---|---|---|---|
| EG Denkmal EE | 5 % | 10 % 20 % Basis |
0 % | +5 % | — | 2.000 €/m² Nettogrundfläche, max. 10 Mio. € |
| EG 70 EE kein Tilgungszuschuss |
0 % 10 % Basis |
15 % 25 % Basis |
0 % | +5 % | WPB +10 % SerSan +5 % zusammen +15 % |
|
| EG 55 EE | 5 % 15 % Basis |
20 % 30 % Basis |
0 % | +5 % | WPB +10 % SerSan +15 % zusammen +25 % |
|
| EG 40 EE | 10 % 20 % Basis |
25 % 35 % Basis |
0 % | +5 % | WPB +10 % SerSan +15 % zusammen +25 % |
|
| Fachplanung und Baubegleitung separater Fördertatbestand |
50 % | 50 % | — | — | — | 10 €/m² Nettogrundfläche Kreditsummeinsgesamt max. 40.000 € je Vorhaben und neu erreichter Effizienzgebäude-Stufe |
Systemische Sanierung ab Q1/2027: Wird eine neue Wärmepumpe installiert, sind deren Ausgaben nur förderfähig, wenn die Wärmepumpe ihren Ursprung in der EU hat. Die Herkunft wird damit auch in BEG WG und BEG NWG zu einer Fördervoraussetzung.
Innenbeleuchtung entfällt
Energieeffiziente Innenbeleuchtungssysteme sind in BEG EM nicht mehr förderfähig.
SerSan bei BEG NWG
Die serielle Sanierung ist neu hinzugekommen und bringt je nach EG-Stufe +5 oder +15 Prozentpunkte.
Tilgungszuschuss sinkt
Der Tilgungszuschuss fällt bei den EG-Stufen um 10 Prozentpunkte.
NWG-Höchstgrenze sinkt
Die förderfähigen Ausgaben der NWG-Heizungsförderung sinken ab 01.02.2027 halbjährlich degressiv.
Was heißt der finale Richtlinienstand für die Beratung?
Die Reform kürzt nicht nur. iSFP, WPB, SerSan und NH können bei der richtigen Sanierungsstrategie weiterhin starke Förderhebel sein.
Besser oder gezielter
- iSFP erhöht die förderfähigen Ausgaben: 60.000 € für die 1. WE, je 30.000 € für die 2.–6. WE und je 15.000 € ab der 7. WE.
- iSFP-Förderwirkung bleibt relevant: 15 % Grundförderung auf die förderfähigen Ausgaben und zusätzlich 5 Prozentpunkte auf den Kostenanteil oberhalb der normalen Höchstgrenze.
- WPB bei BEG EM: ab Q1/2027 zusätzlich 5 Prozentpunkte für Dämmmaßnahmen; ohne 30.000-€-Mindestinvestition und für bis zu drei Anträge.
- Kombination iSFP + WPB: Bei umfangreichen Dämmmaßnahmen an einem WPB kann dadurch im Einzelfall eine höhere Förderung als ohne diese Bonushebel erreicht werden.
- Systemische Sanierung: WPB, SerSan und NH sind kumulierbar; bei EH/EG 40 und 55 können WPB und SerSan zusammen 25 Prozentpunkte bringen.
- Heizung sozialer: Einkommensbonus 40/30/10 Prozentpunkte, Familienzuschlag und in passenden Fällen bis zu 80 % Gesamtförderung.
Schlechter oder enger
- iSFP-Bonus enger berechnet: Die zusätzlichen 5 Prozentpunkte gelten nur auf den Teil oberhalb der normalen Förderhöchstgrenze und erst ab 30.000 € Mindestinvestitionsvolumen.
- Ohne iSFP geringere Kostenrahmen: 30.000 / 15.000 / 8.000 € nach Wohneinheiten.
- Wärmepumpe ab Q1/2027: nur 15 % Grundförderung; auf 30 % steigt sie nur mit 15-%-Wertschöpfungsbonus bei nachgewiesenem Ursprung in der EU.
- Austausch alter Anlagen ab Q1/2027: Bei Anlagen vor 01.01.2008 werden pauschal nur 25 % der Gesamtkosten als förderfähig berücksichtigt.
- Erneuter Heizungstausch eingeschränkt: Jüngere bereits förderfähige Anlagen beziehungsweise bestehende Netzanschlüsse schließen eine erneute Förderung grundsätzlich aus.
- Systemische Standardförderung sinkt: Viele Tilgungszuschüsse und kommunale Zuschüsse werden reduziert; separater EE-Bonus entfällt.
Beratungslogik: Erst Gebäude und Bonusfähigkeit prüfen, dann Maßnahme rechnen
Die Förderhöhe hängt stärker als bisher von der Reihenfolge und Dokumentation ab. Vor Antragstellung sollten WPB-Status, iSFP/EBN-Beratung, normale und erhöhte Kostenrahmen, Kombinationsmöglichkeiten sowie bei Wärmepumpen der Ursprung in der EU geprüft werden. Gerade bei größeren Dämmmaßnahmen kann die saubere Kombination aus iSFP und WPB den Unterschied machen.
Illustratives Beispiel für die 1. Wohneinheit: Bei 60.000 € förderfähigen Dämmkosten an einem WPB ergeben sich bei erfüllten Voraussetzungen 9.000 € Grundförderung, 3.000 € WPB-Bonus und 1.500 € iSFP-Bonus auf den 30.000-€-Mehrbetrag – zusammen 13.500 €. Nach der bisherigen Logik waren bei 20 % auf 60.000 € maximal 12.000 € möglich. Der neue WPB-Hebel kann damit in dieser Konstellation die strengere iSFP-Berechnung überkompensieren.
§ 35c EStG immer mitprüfen
Durch die sinkenden BEG-Zuschüsse gewinnt die steuerliche Förderung energetischer Maßnahmen an selbst genutzten Wohngebäuden deutlich an Bedeutung. § 35c EStG ermöglicht über drei Jahre insgesamt 20 % Steuerermäßigung – 7 % im Abschlussjahr, 7 % im Folgejahr und 6 % im dritten Jahr – bis maximal 40.000 € je Objekt. Voraussetzungen sind unter anderem ein Gebäudealter von mehr als zehn Jahren, die Ausführung durch ein Fachunternehmen und die vorgeschriebene Bescheinigung. Für dieselben Aufwendungen ist keine Kombination mit steuerfreien Zuschüssen oder zinsverbilligten öffentlichen Darlehen möglich. Deshalb sollte § 35c in jeder Beratung als Alternative mit Vergleichsrechnung und steuerlicher Prüfung angesprochen werden.
§ 35c EStG im Gesetz ↗BEG-Reform verstehen und sicher anwenden.
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Über IWPro und den Autor
IWPro – Institut für Weiterbildung und Projektentwicklung GmbH
IWPro ist ein spezialisierter Anbieter für Weiterbildungen in den Bereichen Energieberatung und Energieeffizienz sowie deutschlandweiter Marktführer für LCA-Schulungen. Das Institut qualifiziert Energieberater für Wohn- und Nichtwohngebäude und verbindet praxisorientierte Ausbildungen mit einem umfassenden Angebot an Fachkursen. Dazu zählen Schulungen zur Lebenszyklusanalyse (LCA) von Gebäuden, Heizlastberechnung, Wärmebrückenberechnung sowie Software-Schulungen für Energieberater, Ingenieure, Architekten und weitere Fachkräfte aus der Bau- und Immobilienbranche.
Eric M. Frischhut, M. Sc.
Eric M. Frischhut ist Gründer und Geschäftsführer von IWPro und IEnext, zertifizierter Energieberater mit Listung als Energie-Effizienz-Experte sowie Schulungsleiter und Dozent. Neben seiner Lehrtätigkeit ist er selbst als Energieberater in der Praxis tätig. Ihm ist die enge Verbindung von fundierter Weiterbildung und konkreter Anwendung in realen Energieberatungs- und Sanierungsprojekten besonders wichtig. Seine fachlichen Schwerpunkte umfassen unter anderem Bauphysik, Feuchteschutz, Anlagentechnik, Förderprogramme, LCA-Bilanzierung, energetische Sanierung und spezialisierte Energiesparkonzepte.














2 Antworten auf „BEG-Reform 2026“
Hallo. Danke für die guten und übersichtlichen Informationen zu GModG und BEG. Eine für mich in der Beratung essenzielle Frage ist: Bleibt bei verpflichtender EE-Stufe auch Punkt 14.13 der Technischen FAQ (Einbaupflicht Lüftungsanlagen) bestehen? Im Bereich Denkmal und Sanierung allgemein ist das ja ein entscheidender Kosten- und Machbarkeitsfaktor. Vielleicht haben Sie dazu ja schon Ihr spezielles „Geheimwissen“. Über eine Antwort dazu würde ich mich freuen. Grüße. Gioia Busse
Hallo Frau Busse,
vielen Dank für Ihre wichtige Frage.
Nach der am 17.07.2026 veröffentlichten neuen BEG-WG-Richtlinie bleibt die bisherige Einbaupflicht aus Nummer 14.13 der Technischen FAQ nicht in ihrer bisherigen allgemeinen Form bestehen.
Zwar müssen künftig alle förderfähigen Effizienzhaus-Stufen einen Anteil erneuerbarer Energien von mindestens 65 Prozent erreichen. Daraus folgt jedoch nicht automatisch, dass bei jeder Effizienzhaus-Stufe eine Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung eingebaut werden muss.
Die neue Richtlinie unterscheidet vielmehr:
Für alle Effizienzhäuser ist weiterhin ein Lüftungskonzept zu erstellen. Dabei ist zu prüfen, ob lüftungstechnische Maßnahmen zur Vermeidung von Tauwasserausfall und Schimmelpilzbildung erforderlich sind. Der Bauherr ist außerdem zu den möglichen Effizienzgewinnen einer Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung zu beraten. Hierzu muss eine entsprechende Ausführungsvariante der Effizienzhausberechnung erstellt, erläutert und übergeben werden.
Eine verbindliche Einbaupflicht für eine Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung enthält die neue Richtlinie bei der EE-Klasse ausdrücklich nur für die Effizienzhaus-Stufe EH 40 EE. Für EH 55 EE, EH 70 EE, EH 85 EE sowie EH Denkmal EE besteht keine generelle Einbaupflicht allein aufgrund der EE-Stufe. Notwendige lüftungstechnische Maßnahmen können sich allerdings weiterhin aus dem für das konkrete Gebäude zu erstellenden Lüftungskonzept ergeben.
Anders ist die Regelung bei der NH-Klasse: Hier ist der Einsatz einer Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung ausdrücklich für alle Wohneinheiten verpflichtend. Zulässig sind zentrale, dezentrale oder gemischte Systeme. Die Anlage muss die planmäßigen Außenluftvolumenströme der Nennlüftung nach DIN 1946-6 für sämtliche Nutzungseinheiten beziehungsweise das Gebäude sicherstellen und einreguliert werden. Nach dem Wortlaut der Richtlinie gilt diese Vorgabe grundsätzlich auch für EH Denkmal NH; eine besondere Ausnahme für Denkmäler ist an dieser Stelle nicht vorgesehen.
Die bisherige TFAQ 14.13 kann daher für Anträge nach der neuen Richtlinie nicht unverändert angewendet werden. Sie muss insbesondere hinsichtlich der unterschiedlichen Anforderungen an EE- und NH-Klassen angepasst beziehungsweise klargestellt werden. Für Anträge, die noch nach den bisherigen Förderbedingungen gestellt wurden, gelten die bisherigen Regelungen fort.
Wir werden zur BEG-Reform noch eine Informationsveranstaltung anbieten und die Änderungen dort ausführlich erläutern. Den Termin und weitere aktuelle Informationen erhalten Sie rechtzeitig über unseren IWPro-Newsletter.
Vorab finden Sie auch die wichtigen Informationen auf unserer Website: https://www.iwpro.de/beg-reform-2026/
Mit freundlichen Grüßen
Eric M. Frischhut, M.Sc.
Geschäftsführer
IWPro – Institut für Weiterbildung und Projektentwicklung GmbH
Kirchdorfer Str. 87
86825 Bad Wörishofen
(+49) 0152 2239 4531
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