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BEG-Reform 2026

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BEG-Reform 2026: Alt zu Neu, mit BEG EM, BEG WG und NWG als übersichtliche Reformgrafik
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Heizung: zentrale Änderungen

Effizienzbonus für Wärmepumpen und Emissionsminderungszuschlag bei Biomasse entfallen. Zugleich gewinnen Einkommen, Familienzuschlag und ab 2027 die Herkunft der Wärmepumpe an Bedeutung.

📉

Systemische Förderung sinkt

Viele Standard-Tilgungszuschüsse und die kommunalen Zuschüsse werden reduziert. Die EE-Klasse ist Bestandteil der förderfähigen Stufen; ein separater EE-Bonus entfällt.

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WPB-Bonus in BEG EM

Ab Q1/2027 gibt es bei BEG EM +5 Prozentpunkte Förderung – ausschließlich für Dämmmaßnahmen an einem WPB (keine Fenster), zwingend mit vorliegendem iSFP und für höchstens drei Anträge.

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EE-Klasse wird Standard

In der systemischen Sanierung ist die EE-Klasse kein eigener Bonushebel mehr. Sie wird zur förderfähigen Standardlogik; ein zusätzlicher 5-%-Bonus entfällt.

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IWPro-Infografiken zur BEG-Reform

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Wohngebäude · BEG EM

Einzelmaßnahmen: Gebäude und Heizung getrennt betrachten.

BEG EM · Gebäude und Technik

Dämmung, Fenster, Anlagentechnik und Heizungsoptimierung – mit iSFP- und WPB-Förderlogik.

BAFA
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grün = Vorteil / Verbesserungrot = schlechter / entfällt! Chips mit Ausrufezeichen sind interaktiv: Hovern oder antippen.
Einzelmaßnahme Zuschuss iSFP-Bonus WPB-Bonus Förderfähige Ausgaben
Gebäudehülle
Dämmung, Fenster, Außentüren, sommerlicher Wärmeschutz
15 % +5 % auf Mehrbetrag +5 % ab Q1/2027
nur Dämmung
Ohne iSFP-Bonus:
30.000 € für die 1. WE, je 15.000 € für die 2.–6. WE und je 8.000 € ab der 7. WE.

Mit iSFP-Bonus oder fehlender iSFP-Antragsberechtigung des Eigentümers (betrifft Energieberater):
60.000 € für die 1. WE, je 30.000 € für die 2.–6. WE und je 15.000 € ab der 7. WE.
Anlagentechnik
z. B. Lüftung, digitale Systeme
15 % +5 % auf Mehrbetrag
Heizungsoptimierung
zur Effizienzverbesserung
15 % +5 % auf Mehrbetrag
Heizungsoptimierung
zur Emissionsminderung
50 %
Fachplanung und Baubegleitung
energetische Fachplanung, Baubegleitung, ggf. akustische Fachplanung
50 % 5.000 € bei Ein- und ZweifamilienhäusernBei Mehrfamilienhäusern ab 3 WE: 2.000 € je Wohneinheit, insgesamt max. 20.000 € pro Gebäude und Kalenderjahr.
IWPro – Institut für Weiterbildung und Projektentwicklungiwpro.de/beg

Förderfähige Ausgaben: BAFA-Einzelmaßnahmen

Gebäudehülle, Anlagentechnik und Heizungsoptimierung zur Effizienzverbesserung: Der iSFP kann den Kostenrahmen erhöhen und einen Bonus auf den Mehrbetrag auslösen.

Einzelmaßnahmen · BAFA
Gebäudehülle, Anlagentechnik und Heizungsoptimierung zur Effizienzverbesserung.
iSFP-Systematik
15 % Grundförderung höherer Kostenrahmen mit iSFP +5 % iSFP-Bonus nur auf den Mehrbetrag
Wohneinheitenohne iSFPmit iSFP
1. WE30.000 €60.000 €
2. bis 6. WEje 15.000 €je 30.000 €
ab 7. WEje 8.000 €je 15.000 €
IWPro – Institut für Weiterbildung und Projektentwicklungiwpro.de/beg
1Mindestens 30.000 € förderfähiges Investitionsvolumen für die betreffende Maßnahme.
2Die Maßnahme muss Bestandteil eines geförderten iSFP sein und innerhalb von maximal 15 Jahren umgesetzt werden.
3Die zusätzlichen 5 Prozentpunkte gelten ausschließlich für den Kostenanteil oberhalb des normalen Kostenrahmens.
4Der erhöhte Kostenrahmen gilt auch bei fehlender iSFP-Antragsberechtigung des Eigentümers; gemeint sind Energieberater.
Beispiele förderfähige Kosten ohne iSFP:
4 WE = 75.000 € (30.000 € + 3 × 15.000 €)
10 WE = 137.000 € (30.000 € + 5 × 15.000 € + 4 × 8.000 €)
Beispiele förderfähige Kosten mit iSFP:
4 WE = 150.000 € (60.000 € + 3 × 30.000 €)
10 WE = 270.000 € (60.000 € + 5 × 30.000 € + 4 × 15.000 €)
Rechenbeispiel BAFA-Einzelmaßnahme (1 WE, 60.000 € anrechenbare Maßnahmekosten):
Ohne iSFP: maximal 30.000 € förderfähige Kosten × 15 % Grundförderung = 4.500 € Zuschuss.
Mit iSFP: 60.000 € förderfähige Kosten × 15 % Grundförderung = 9.000 €; zusätzlich 5 % iSFP-Bonus nur auf den Kostenteil oberhalb der förderfähigen Kosten ohne iSFP, also auf 30.000 € (60.000 € − 30.000 €) = 1.500 €. Insgesamt ergibt das 10.500 € Zuschuss.
Vorteil mit iSFP: 30.000 € mehr förderfähige Kosten und 6.000 € mehr Zuschuss.
Rechenbeispiel BAFA-Einzelmaßnahme (4 WE, 150.000 € anrechenbare Maßnahmekosten):
Ohne iSFP: maximal 75.000 € förderfähige Kosten × 15 % Grundförderung = 11.250 € Zuschuss.
Mit iSFP: 150.000 € förderfähige Kosten × 15 % Grundförderung = 22.500 €; zusätzlich 5 % iSFP-Bonus nur auf den Kostenteil oberhalb der förderfähigen Kosten ohne iSFP, also auf 75.000 € (150.000 € − 75.000 €) = 3.750 €. Insgesamt ergibt das 26.250 € Zuschuss.
Vorteil mit iSFP: 75.000 € mehr förderfähige Kosten und 15.000 € mehr Zuschuss.
Rechenbeispiel BAFA-Einzelmaßnahme (10 WE, 270.000 € anrechenbare Maßnahmekosten):
Ohne iSFP: maximal 137.000 € förderfähige Kosten × 15 % Grundförderung = 20.550 € Zuschuss.
Mit iSFP: 270.000 € förderfähige Kosten × 15 % Grundförderung = 40.500 €; zusätzlich 5 % iSFP-Bonus nur auf den Kostenteil oberhalb der förderfähigen Kosten ohne iSFP, also auf 133.000 € (270.000 € − 137.000 €) = 6.650 €. Insgesamt ergibt das 47.150 € Zuschuss.
Vorteil mit iSFP: 133.000 € mehr förderfähige Kosten und 26.600 € mehr Zuschuss.
Förderlogik WPB-Bonus Systematik WPB-Bonus und BEG-Förderung

WPB-Bonus: +5 Prozentpunkte nur für Dämmung

Die Förderlogik des neuen WPB-Bonus in der BEG EM ist ab Q1/2027 klar abgegrenzt und kann bei Wohn- und Nichtwohngebäuden eingesetzt werden.

1Nur Dämmmaßnahmen nach Nummer 5.1 Buchstabe a, d.h. nur für Maßnahmen zur Dämmung der Gebäudehülle: von Außenwänden, Dachflächen, Geschossdecken und Bodenflächen; nicht für Fenster, Türen oder sommerlichen Wärmeschutz.
2Das Gebäude muss bereits bei der ersten Antragstellung die WPB-Voraussetzungen erfüllen.
3Beratungsbezug: Für den WPB-Bonus muss zwingend ein geförderter iSFP bei Wohngebäuden bzw. geförderte EBN-Modul-2-Beratung bei Nichtwohngebäuden vorliegen, in dem die Maßnahme als Sanierungsvorschlag benannt ist; Sonderregel für nicht iSFP-antragsberechtigte Eigentümer.
4Der WPB-Bonus wird auf die kompletten förderfähigen Kosten bezogen (im Rahmen der Höchstgrenzen – das iSFP-Mindestinvestitionsvolumen von 30.000 € gilt für den WPB-Bonus nicht); der Bonus wird für höchstens drei Anträge gewährt.
IWPro – Institut für Weiterbildung und Projektentwicklungiwpro.de/beg

BEG EM · Heizungsförderung Wohngebäude

Heizungstausch mit eigener Bonuslogik: kein iSFP-Bonus, dafür Klimageschwindigkeitsbonus, Einkommensbonus, Familienzuschlag und ab Q1/2027 der EU-Wertschöpfungsbonus für Wärmepumpen.

KfW
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grün = Vorteil / Verbesserungrot = schlechter / entfällt! Chips mit Ausrufezeichen sind interaktiv: Hovern oder antippen.
Heizung / AnschlussGrundförderung
Wärmepumpe ab Q1/2027: EU-Bonus
Klima-
geschwindigkeits-
bonus
Einkommen + FamilieMax. Zuschuss
70 %, bei Einkommen bis 30.000 € bzw. 40.000 € inkl. Familienzuschlag 80 %
Solarthermie30 %+16 %40/30/10 + Familiebis 80 %
Biomasseheizung
Emissionsminderungszuschlag entfällt
30 %+16 %40/30/10 + Familiebis 80 %
Wärmepumpe
Effizienzbonus entfällt
30 %
ab Q1/2027: 15 % + 15 % EU
+16 %40/30/10 + Familiebis 80 %
Brennstoffzellenheizung30 %+16 %40/30/10 + Familiebis 80 %
Wasserstofffähige Heizung
Investitionsmehrausgaben
30 %+16 %40/30/10 + Familiebis 80 %
Innovative Heizungstechnik30 %+16 %40/30/10 + Familiebis 80 %
Gebäudenetz: Errichtung / Umbau / Erweiterung30 %+16 %40/30/10 + Familiebis 80 %
Gebäudenetzanschluss / Wärmenetzanschluss30 %+16 %40/30/10 + Familiebis 80 %
Fachplanung / Baubegleitung
Heizungsförderung
keine separate FörderungIn der Heizungsförderung enthaltenKosten der erforderlichen heizungstechnischen
Fachplanung und Begleitung zählen zu den
förderfähigen Ausgaben der Heizungsmaßnahme.

Sie werden innerhalb der jeweiligen
Förderhöchstgrenze der Heizung mit dem
für die Heizungsmaßnahme geltenden Fördersatz gefördert.

Kein zusätzlicher separater 50-%-Fördertatbestand.
IWPro – Institut für Weiterbildung und Projektentwicklungiwpro.de/beg
−5

Effizienzbonus entfällt

Der bisherige 5-%-Effizienzbonus für bestimmte Wärmepumpen entfällt vollständig.

0 €

Emissionsminderungszuschlag entfällt

Der bisherige Emissionsminderungszuschlag für Biomasseheizungen entfällt vollständig.

16 → 0

Klimageschwindigkeitsbonus sinkt

Start mit 16 %, danach halbjährlich −4 Prozentpunkte bis zum Entfall ab 01.08.2028.

80 %

Sozialkomponente wird stärker

Einkommensbonus jetzt dreistufig; mit Familienzuschlag sind die relevanten Grenzen faktisch höher.

Förderfähige Ausgaben: KfW-Heizungsförderung

Eigener Kostenrahmen und eigene Bonuslogik für den Heizungstausch; der iSFP ist hier ohne Bedeutung.

Heizungsförderung · KfW
Eigener Kostenrahmen und eigene Bonuslogik für den Heizungstausch.
iSFP irrelevant
kein iSFP-Bonus eigene Bonuslogik 1. WE: 28.000 €
WohneinheitenFörderfähige Ausgaben
1. WE28.000 €
ab 01.02.2027 halbjährlich −750 €
2. bis 6. WEje 15.000 €
ab 7. WEje 8.000 €
IWPro – Institut für Weiterbildung und Projektentwicklungiwpro.de/beg
Beispiele förderfähige Kosten:
7 WE = 111.000 € (28.000 € + 5 × 15.000 € + 1 × 8.000 €)
8 WE = 119.000 € (28.000 € + 5 × 15.000 € + 2 × 8.000 €)
Degression für die 1. Wohneinheit
21.07.202628.000 €
01.02.202727.250 €
01.08.202726.500 €
01.02.202825.750 €
01.08.202825.000 €
01.02.202924.250 €
01.08.202923.500 €
01.02.203022.750 €
01.08.203022.000 €

Klimageschwindigkeitsbonus: Zeitplan

ZeitraumBonusLesart
ab 21.07.202616 %Startwert nach Reform
ab 01.02.202712 %erste Absenkung
ab 01.08.20278 %zweite Absenkung
ab 01.02.20284 %letzte Stufe
ab 01.08.20280 %Bonus entfällt
IWPro – Institut für Weiterbildung und Projektentwicklungiwpro.de/beg

Einkommen und Familienzuschlag

−10.000 €Bei mindestens einem minderjährigen Kind wird das relevante zu versteuernde Einkommen rechnerisch einmalig um 10.000 € reduziert.
zvE ohne FamilienzuschlagEinkommensbonuszvE mit Kind faktisch bis
bis 30.000 €40 %40.000 €
bis 40.000 €30 %50.000 €
bis 50.000 €10 %60.000 €
IWPro – Institut für Weiterbildung und Projektentwicklungiwpro.de/beg

Wertschöpfungsbonus für Wärmepumpen ab Q1/2027

Der Wertschöpfungsbonus ist Teil der Grundförderungslogik.
Ursprung der WärmepumpeFörderwirkung
Ursprung in der EU15 % Grundförderung + 15 % Wertschöpfungsbonus = 30 %
kein nachgewiesener Ursprung in der EU15 % Grundförderung
IWPro – Institut für Weiterbildung und Projektentwicklungiwpro.de/beg

Maßgeblich ist nicht allein eine Marken- oder Herstellerangabe. Die konkrete Ursprungs- und Nachweislogik wird im Infoblatt zu den förderfähigen Maßnahmen und Leistungen festgelegt.

Heizungsförderung: Austauschlogik ab Q1/2027

Anlage vor dem 01.01.2008 in Betrieb genommen: Beim Austausch einer dezentralen Anlage zur Wärmeerzeugung nach Nr. 5.3 Buchstaben a bis f und j werden pauschal nur 25 % der Gesamtkosten als förderfähig berücksichtigt.
Anlage seit dem 01.01.2008 in Betrieb oder Netzanschluss bereits vorhanden: Der Einbau einer weiteren Anlage zur Wärmeerzeugung beziehungsweise der Anschluss an ein Gebäude- oder Wärmenetz ist grundsätzlich nicht förderfähig. Ausnahme: Der Ersatz eines mit Gas, Öl oder Kohle betriebenen Wärmeerzeugers in einem bivalenten System bleibt förderfähig.
Wohngebäude · BEG WG

Effizienzhaus-Sanierung: neue Fördersätze, EE-Klasse als Standard.

BEG WG · Fördermatrix

Die Einhaltung der EE-Klasse ist nun für alle Effizienzhausförderungen zwingend notwendig. Der separate EE-Bonus entfällt; der Kostenrahmen beträgt nun einheitlich 150.000 € je Wohneinheit unabhängig von der erreichten Klasse. EH Denkmal EE erhält weiterhin 5 % Tilgungszuschuss.

KfW 261 / 264 / 464
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grün = Vorteil / Verbesserungrot = schlechter / entfällt! Chips mit Ausrufezeichen sind interaktiv: Hovern oder antippen.
Förderfähige
Stufe
Tilgungs-
zuschuss
Kommunaler
Zuschuss
EE-
Klasse
NH-
Klasse
WPB-
Bonus
SerSan-
Bonus
Förderhöchst-
grenze
EH Denkmal EE 5 % 10 %
20 % Basis
0 % +5 % 150.000 €
Kreditsumme
je Wohneinheit
EH 85 EE
kein Tilgungszuschuss
0 %
5 % Basis
10 %
20 % Basis
0 % +5 %
EH 70 EE
kein Tilgungszuschuss
0 %
10 % Basis
15 %
25 % Basis
0 % +5 % +10 % +5 %
EH 55 EE 5 %
15 % Basis
20 %
30 % Basis
0 % +5 % +10 % +15 %
EH 40 EE 10 %
20 % Basis
25 %
35 % Basis
0 % +5 % +10 % +15 %
Fachplanung und Baubegleitung
separater Fördertatbestand
50 % 50 % 10.000 € Kreditsumme
je Vorhaben
bei Ein- und Zweifamilienhäusern;
bei Mehrfamilienhäusern ab 3 WE:
4.000 € je WE,
insgesamt max. 40.000 € je Vorhaben
und neu erreichter Effizienzhaus-Stufe
IWPro – Institut für Weiterbildung und Projektentwicklungiwpro.de/beg
Neue Systematik der NH-Klasse

Von der aufwendigen QNG-Zertifizierung zur LCA-Bilanzierung

Die NH-Klasse wird grundlegend neu ausgerichtet. Bisher war die Förderung an ein QNG-Siegel gekoppelt – ein bei Sanierungen sehr aufwendiges und deshalb in der Praxis nur sehr selten genutztes Verfahren. Künftig reicht für die NH-Klasse die Einhaltung der Treibhausgas-Anforderungen über die viel einfachere Berechnung einer Lebenszyklusanalyse (LCA-Bilanzierung) für das sanierte Gebäude aus. Übergangsweise gilt weiterhin der bisherige Nachweis mit QNG-Siegel; ab wann die LCA-Regelung konkret angewendet wird und welche Detailanforderungen gelten, wird die KfW noch bekannt geben.

+5 %-Punktezusätzlicher Tilgungszuschuss auf Kreditsumme über die NH-Klasse
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Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung

Wann ist der Einbau verpflichtend? Bei einer Sanierung zur Effizienzhausstufe EH 40 EE sowie bei Inanspruchnahme der NH-Klasse ist eine Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung zwingend vorgeschrieben.

EH 40 EE und NH-Klasse

Die Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung muss die planmäßigen Außenluftvolumenströme für sämtliche Nutzungseinheiten beziehungsweise für das Gebäude sicherstellen. Möglich sind zentrale, dezentrale oder kombinierte Systeme. Die Anlage muss fachgerecht einreguliert werden.

Andere Effizienzhausstufen ohne NH-Klasse

Bei EH Denkmal EE, EH 85 EE, EH 70 EE und EH 55 EE ist keine Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung vorgeschrieben, sofern keine NH-Klasse beantragt wird. Der Einbau ist in diesen Fällen eine mögliche energetische Maßnahme, aber keine verpflichtende Fördervoraussetzung.

Vergleichsbilanzierung ist verpflichtend

Wird keine Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung eingebaut, muss dennoch eine Vergleichsbilanzierung erstellt werden: Die geplante Ausführung ohne Lüftungsanlage ist einer Berechnungsvariante mit Lüftungsanlage und Wärmerückgewinnung gegenüberzustellen. Die daraus erkennbaren Effizienzgewinne sind dem Bauherrn zu erläutern; zugleich ist er hierzu fachlich zu beraten.

Wichtig: Die Pflicht zur Vergleichsbilanzierung und Beratung bedeutet bei den übrigen Effizienzhausstufen ohne NH-Klasse keine Pflicht, die berechnete Lüftungsanlage tatsächlich einzubauen.
EU

Wärmepumpen in der systemischen Sanierung: Ab Q1/2027 sind die Ausgaben einer neu installierten Wärmepumpe nur förderfähig, wenn sie ihren Ursprung in der EU hat. Das gilt für BEG WG und BEG NWG.

0/5/10

Tilgungszuschuss

EH 85 EE und EH 70 EE erhalten keinen Tilgungszuschuss; EH Denkmal EE und EH 55 EE erhalten 5 %, EH 40 EE 10 %.

150k

Höchstbetrag

Für Wohngebäude gilt einheitlich 150.000 € pro Wohneinheit.

EE Standard

Kein separater EE-Bonus

Die förderfähigen Effizienzhaus-Stufen sind EE-Stufen; ein zusätzlicher 5-%-EE-Bonus wird nicht mehr gewährt.

+10 / +15

WPB und SerSan separat

Der WPB-Bonus beträgt +10 % bei EH 70, 55 und 40 EE. Der SerSan-Bonus beträgt +5 % bei EH 70 EE und +15 % bei EH 55 und 40 EE. Beide sind miteinander und mit NH kumulierbar.

Nichtwohngebäude

Nichtwohngebäude: eigene Flächenlogik, eigene Fördermatrix.

BEG EM · Nichtwohngebäude

Einzelmaßnahmen und Heizungsförderung bei Nichtwohngebäuden laufen mit eigener Flächenlogik. Wichtig: Der Einbau energieeffizienter Innenbeleuchtungssysteme ist künftig nicht mehr förderfähig.

BAFA + KfW
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grün = Vorteil / Verbesserungrot = schlechter / entfällt! Chips mit Ausrufezeichen sind interaktiv: Hovern oder antippen.
BereichZuschuss /
Förderung
Was ändert sich?Förderhöchstgrenze /
Fläche
Gebäudehülle
Dämmung, Fenster, Außentüren
15 %WPB +5 % ab Q1/2027
nur Dämmung
500 €/m² Nettogrundflächeim thermisch konditionierten Gebäudevolumen
Anlagentechnik
z. B. RLT, MSR, Kältetechnik
15 %keine zentrale Reformänderung500 €/m² Nettogrundfläche
Heizungsoptimierung
Effizienzverbesserung
15 %keine zentrale Reformänderung500 €/m² Nettogrundfläche
Heizungsoptimierung
Emissionsminderung
50 %keine zentrale Reformänderung500 €/m² Nettogrundfläche
Heizungsförderung30 %Wärmepumpe ab Q1/2027: 15 % Basis, mit Ursprung in der EU +15 % = 30 %Effizienzbonus und Emissionsminderungszuschlag entfallenHerkunfts- und Austauschlogik siehe oben ↑Flächenstaffel nach Nettogrundflächesiehe nachfolgende Tabelle
Fachplanung und Baubegleitung
Gebäudehülle, Anlagentechnik, Heizungsoptimierung; ggf. akustische Fachplanung
50 %separater Fördertatbestand5 €/m² Nettogrundflächeinsgesamt max. 20.000 € pro Gebäude und Kalenderjahr
Fachplanung / Baubegleitung
Heizungsförderung
keine separate Förderungin Heizungsförderung enthaltenIn der Heizungsförderung enthaltenKosten der erforderlichen heizungstechnischen
Fachplanung und Begleitung zählen zu den
förderfähigen Ausgaben der Heizungsmaßnahme.

Sie werden innerhalb der jeweiligen
Förderhöchstgrenze der Heizung mit dem
für die Heizungsmaßnahme geltenden Fördersatz gefördert.

Kein zusätzlicher separater 50-%-Fördertatbestand.
IWPro – Institut für Weiterbildung und Projektentwicklungiwpro.de/beg

NWG-Heizungsförderung · Förderfähige Ausgaben

Die neue Höchstgrenze richtet sich nach der Nettogrundfläche und sinkt ab 01.02.2027 halbjährlich.

KfW
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grün = Vorteil / Verbesserungrot = schlechter / entfällt! Chips mit Ausrufezeichen sind interaktiv: Hovern oder antippen.
NettogrundflächeFörderfähige Ausgaben
zum Neustart
Degression
ab 01.02.2027
bis 150 m²30.000 €
28.000 €
halbjährlich −750 €
>150 bis 400 m²200 €/m²
zusätzlich 197 €/m²
halbjährlich −3 €/m²
>400 bis 1.000 m²120 €/m²
zusätzlich 118 €/m²
halbjährlich −2 €/m²
>1.000 m²80 €/m²
zusätzlich 79 €/m²
halbjährlich −1 €/m²
IWPro – Institut für Weiterbildung und Projektentwicklungiwpro.de/beg

BEG NWG · Fördermatrix

Die EE-Stufen sind die förderfähigen Standardstufen. EG Denkmal EE erhält 5 % Tilgungszuschuss; SerSan gilt nun auch für Nichtwohngebäude und ist mit WPB sowie NH kumulierbar.

KfW 263 / 264 / 464
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grün = Vorteil / Verbesserungrot = schlechter / entfällt! Chips mit Ausrufezeichen sind interaktiv: Hovern oder antippen.
Förderfähige
Stufe
Tilgungs-
zuschuss
Kommunaler
Zuschuss
EE-
Klasse
NH-
Klasse
Bonushebel Förderhöchst-
grenze
EG Denkmal EE 5 % 10 %
20 % Basis
0 %+5 %2.000 €/m²
Nettogrundfläche,
max. 10 Mio. €
EG 70 EE
kein Tilgungszuschuss
0 %
10 % Basis
15 %
25 % Basis
0 %+5 %WPB +10 %
SerSan +5 %
zusammen +15 %
EG 55 EE 5 %
15 % Basis
20 %
30 % Basis
0 %+5 %WPB +10 %
SerSan +15 %
zusammen +25 %
EG 40 EE 10 %
20 % Basis
25 %
35 % Basis
0 %+5 %WPB +10 %
SerSan +15 %
zusammen +25 %
Fachplanung und Baubegleitung
separater Fördertatbestand
50 % 50 % 10 €/m²
Nettogrundfläche Kreditsumme
insgesamt max. 40.000 €
je Vorhaben und neu erreichter
Effizienzgebäude-Stufe
IWPro – Institut für Weiterbildung und Projektentwicklungiwpro.de/beg
EU

Systemische Sanierung ab Q1/2027: Wird eine neue Wärmepumpe installiert, sind deren Ausgaben nur förderfähig, wenn die Wärmepumpe ihren Ursprung in der EU hat. Die Herkunft wird damit auch in BEG WG und BEG NWG zu einer Fördervoraussetzung.

0 %

Innenbeleuchtung entfällt

Energieeffiziente Innenbeleuchtungssysteme sind in BEG EM nicht mehr förderfähig.

Neu

SerSan bei BEG NWG

Die serielle Sanierung ist neu hinzugekommen und bringt je nach EG-Stufe +5 oder +15 Prozentpunkte.

−10

Tilgungszuschuss sinkt

Der Tilgungszuschuss fällt bei den EG-Stufen um 10 Prozentpunkte.

½-jährlich

NWG-Höchstgrenze sinkt

Die förderfähigen Ausgaben der NWG-Heizungsförderung sinken ab 01.02.2027 halbjährlich degressiv.

Beratungsfazit

Was heißt der finale Richtlinienstand für die Beratung?

Die Reform kürzt nicht nur. iSFP, WPB, SerSan und NH können bei der richtigen Sanierungsstrategie weiterhin starke Förderhebel sein.

Besser oder gezielter

  • iSFP erhöht die förderfähigen Ausgaben: 60.000 € für die 1. WE, je 30.000 € für die 2.–6. WE und je 15.000 € ab der 7. WE.
  • iSFP-Förderwirkung bleibt relevant: 15 % Grundförderung auf die förderfähigen Ausgaben und zusätzlich 5 Prozentpunkte auf den Kostenanteil oberhalb der normalen Höchstgrenze.
  • WPB bei BEG EM: ab Q1/2027 zusätzlich 5 Prozentpunkte für Dämmmaßnahmen; ohne 30.000-€-Mindestinvestition und für bis zu drei Anträge.
  • Kombination iSFP + WPB: Bei umfangreichen Dämmmaßnahmen an einem WPB kann dadurch im Einzelfall eine höhere Förderung als ohne diese Bonushebel erreicht werden.
  • Systemische Sanierung: WPB, SerSan und NH sind kumulierbar; bei EH/EG 40 und 55 können WPB und SerSan zusammen 25 Prozentpunkte bringen.
  • Heizung sozialer: Einkommensbonus 40/30/10 Prozentpunkte, Familienzuschlag und in passenden Fällen bis zu 80 % Gesamtförderung.

Schlechter oder enger

  • iSFP-Bonus enger berechnet: Die zusätzlichen 5 Prozentpunkte gelten nur auf den Teil oberhalb der normalen Förderhöchstgrenze und erst ab 30.000 € Mindestinvestitionsvolumen.
  • Ohne iSFP geringere Kostenrahmen: 30.000 / 15.000 / 8.000 € nach Wohneinheiten.
  • Wärmepumpe ab Q1/2027: nur 15 % Grundförderung; auf 30 % steigt sie nur mit 15-%-Wertschöpfungsbonus bei nachgewiesenem Ursprung in der EU.
  • Austausch alter Anlagen ab Q1/2027: Bei Anlagen vor 01.01.2008 werden pauschal nur 25 % der Gesamtkosten als förderfähig berücksichtigt.
  • Erneuter Heizungstausch eingeschränkt: Jüngere bereits förderfähige Anlagen beziehungsweise bestehende Netzanschlüsse schließen eine erneute Förderung grundsätzlich aus.
  • Systemische Standardförderung sinkt: Viele Tilgungszuschüsse und kommunale Zuschüsse werden reduziert; separater EE-Bonus entfällt.

Beratungslogik: Erst Gebäude und Bonusfähigkeit prüfen, dann Maßnahme rechnen

Die Förderhöhe hängt stärker als bisher von der Reihenfolge und Dokumentation ab. Vor Antragstellung sollten WPB-Status, iSFP/EBN-Beratung, normale und erhöhte Kostenrahmen, Kombinationsmöglichkeiten sowie bei Wärmepumpen der Ursprung in der EU geprüft werden. Gerade bei größeren Dämmmaßnahmen kann die saubere Kombination aus iSFP und WPB den Unterschied machen.

Illustratives Beispiel für die 1. Wohneinheit: Bei 60.000 € förderfähigen Dämmkosten an einem WPB ergeben sich bei erfüllten Voraussetzungen 9.000 € Grundförderung, 3.000 € WPB-Bonus und 1.500 € iSFP-Bonus auf den 30.000-€-Mehrbetrag – zusammen 13.500 €. Nach der bisherigen Logik waren bei 20 % auf 60.000 € maximal 12.000 € möglich. Der neue WPB-Hebel kann damit in dieser Konstellation die strengere iSFP-Berechnung überkompensieren.

Steuerliche Alternative

§ 35c EStG immer mitprüfen

Durch die sinkenden BEG-Zuschüsse gewinnt die steuerliche Förderung energetischer Maßnahmen an selbst genutzten Wohngebäuden deutlich an Bedeutung. § 35c EStG ermöglicht über drei Jahre insgesamt 20 % Steuerermäßigung – 7 % im Abschlussjahr, 7 % im Folgejahr und 6 % im dritten Jahr – bis maximal 40.000 € je Objekt. Voraussetzungen sind unter anderem ein Gebäudealter von mehr als zehn Jahren, die Ausführung durch ein Fachunternehmen und die vorgeschriebene Bescheinigung. Für dieselben Aufwendungen ist keine Kombination mit steuerfreien Zuschüssen oder zinsverbilligten öffentlichen Darlehen möglich. Deshalb sollte § 35c in jeder Beratung als Alternative mit Vergleichsrechnung und steuerlicher Prüfung angesprochen werden.

§ 35c EStG im Gesetz ↗
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    Eric M. Frischhut, M. Sc.

    Eric M. Frischhut ist Gründer und Geschäftsführer von IWPro und IEnext, zertifizierter Energieberater mit Listung als Energie-Effizienz-Experte sowie Schulungsleiter und Dozent. Neben seiner Lehrtätigkeit ist er selbst als Energieberater in der Praxis tätig. Ihm ist die enge Verbindung von fundierter Weiterbildung und konkreter Anwendung in realen Energieberatungs- und Sanierungsprojekten besonders wichtig. Seine fachlichen Schwerpunkte umfassen unter anderem Bauphysik, Feuchteschutz, Anlagentechnik, Förderprogramme, LCA-Bilanzierung, energetische Sanierung und spezialisierte Energiesparkonzepte.

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    2 Antworten auf „BEG-Reform 2026“

    Hallo. Danke für die guten und übersichtlichen Informationen zu GModG und BEG. Eine für mich in der Beratung essenzielle Frage ist: Bleibt bei verpflichtender EE-Stufe auch Punkt 14.13 der Technischen FAQ (Einbaupflicht Lüftungsanlagen) bestehen? Im Bereich Denkmal und Sanierung allgemein ist das ja ein entscheidender Kosten- und Machbarkeitsfaktor. Vielleicht haben Sie dazu ja schon Ihr spezielles „Geheimwissen“. Über eine Antwort dazu würde ich mich freuen. Grüße. Gioia Busse

    Hallo Frau Busse,

    vielen Dank für Ihre wichtige Frage.

    Nach der am 17.07.2026 veröffentlichten neuen BEG-WG-Richtlinie bleibt die bisherige Einbaupflicht aus Nummer 14.13 der Technischen FAQ nicht in ihrer bisherigen allgemeinen Form bestehen.

    Zwar müssen künftig alle förderfähigen Effizienzhaus-Stufen einen Anteil erneuerbarer Energien von mindestens 65 Prozent erreichen. Daraus folgt jedoch nicht automatisch, dass bei jeder Effizienzhaus-Stufe eine Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung eingebaut werden muss.

    Die neue Richtlinie unterscheidet vielmehr:

    Für alle Effizienzhäuser ist weiterhin ein Lüftungskonzept zu erstellen. Dabei ist zu prüfen, ob lüftungstechnische Maßnahmen zur Vermeidung von Tauwasserausfall und Schimmelpilzbildung erforderlich sind. Der Bauherr ist außerdem zu den möglichen Effizienzgewinnen einer Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung zu beraten. Hierzu muss eine entsprechende Ausführungsvariante der Effizienzhausberechnung erstellt, erläutert und übergeben werden.

    Eine verbindliche Einbaupflicht für eine Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung enthält die neue Richtlinie bei der EE-Klasse ausdrücklich nur für die Effizienzhaus-Stufe EH 40 EE. Für EH 55 EE, EH 70 EE, EH 85 EE sowie EH Denkmal EE besteht keine generelle Einbaupflicht allein aufgrund der EE-Stufe. Notwendige lüftungstechnische Maßnahmen können sich allerdings weiterhin aus dem für das konkrete Gebäude zu erstellenden Lüftungskonzept ergeben.

    Anders ist die Regelung bei der NH-Klasse: Hier ist der Einsatz einer Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung ausdrücklich für alle Wohneinheiten verpflichtend. Zulässig sind zentrale, dezentrale oder gemischte Systeme. Die Anlage muss die planmäßigen Außenluftvolumenströme der Nennlüftung nach DIN 1946-6 für sämtliche Nutzungseinheiten beziehungsweise das Gebäude sicherstellen und einreguliert werden. Nach dem Wortlaut der Richtlinie gilt diese Vorgabe grundsätzlich auch für EH Denkmal NH; eine besondere Ausnahme für Denkmäler ist an dieser Stelle nicht vorgesehen.

    Die bisherige TFAQ 14.13 kann daher für Anträge nach der neuen Richtlinie nicht unverändert angewendet werden. Sie muss insbesondere hinsichtlich der unterschiedlichen Anforderungen an EE- und NH-Klassen angepasst beziehungsweise klargestellt werden. Für Anträge, die noch nach den bisherigen Förderbedingungen gestellt wurden, gelten die bisherigen Regelungen fort.

    Wir werden zur BEG-Reform noch eine Informationsveranstaltung anbieten und die Änderungen dort ausführlich erläutern. Den Termin und weitere aktuelle Informationen erhalten Sie rechtzeitig über unseren IWPro-Newsletter.
    Vorab finden Sie auch die wichtigen Informationen auf unserer Website: https://www.iwpro.de/beg-reform-2026/

    Mit freundlichen Grüßen
    Eric M. Frischhut, M.Sc.
    Geschäftsführer

    IWPro – Institut für Weiterbildung und Projektentwicklung GmbH
    Kirchdorfer Str. 87
    86825 Bad Wörishofen

    (+49) 0152 2239 4531
    http://www.iwpro.de

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