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Energieberater werden

Um offiziell anerkannter Energieberater (bei BAFA/DENA/KfW/BEG) für Wohngebäude zu werden gibt es grundsätzlich drei verschiedene Möglichkeiten – je nachdem welche Vorkenntnisse und Abschlüsse bereits vorliegen:

– Kurse berufsbegleitend möglich –

Unklar zu welcher Kategorie Sie gehören?

Nachweis der Grundqualifikation mit Formblättern

Für den Nachweis der Grundqualifikation ist es möglich, spezielle Formblätter der staatlichen Deutschen Energieagentur (dena) zu nutzen. Die Formblätter können je nach Vorkenntnissen ausgefüllt werden.
Durch Vorlage eines solchen Formblatts können Sie Ihre Grundqualifikation gem. § 88 GEG gegenüber der dena nachweisen, sodass Sie nicht als Quereinsteiger gelten.

Wenn Sie ein entsprechendes Formblatt vorweisen können, ist eine zusätzliche Überprüfung Ihrer Grundqualifikation durch die dena nicht mehr notwendig. Dieser Schritt klärt eindeutig, ob Sie eine Grundqualifikation haben und beschleunigt Ihren Weg zum offiziell anerkannten Energieberater mit Eintragung in die Energieeffizienz-Expertenliste .

1. Bauvorlageberechtigung
(§ 88 Absatz 1 Nr. 1 GEG)

Die Bauvorlageberechtigung zählt automatisch als Grundqualifikation.
Die Bauvorlageberechtigung erfordert die Berechtigung zur Unterzeichnung von bautechnischen Nachweisen des Wärmeschutzes oder der Energieeinsparung bei der Errichtung von Gebäuden.

Sofern Sie nach landesspezifischen bauordnungsrechtlichen Vorschriften zur Unterzeichnung solcher Nachweise berechtigt sind, zählt dies automatisch als Grundqualifikation.
Ein spezifisches Formblatt für diesen Nachweis existiert nicht, da die Berechtigung direkt aus der beruflichen Position und Zulassung hervorgeht.

2. Berufsqualifizierender Hochschulabschluss
(§ 88 Absatz 1 Nr. 2 GEG)

Beschreibung:
Personen mit einem Hochschulabschluss in Fachrichtungen wie Architektur, Innenarchitektur, Hochbau, Bauingenieurwesen, Technische Gebäudeausrüstung, Physik, Bauphysik, Maschinenbau oder Elektrotechnik oder einem verwandten technischen oder naturwissenschaftlichen Gebiet mit ähnlichem Ausbildungsschwerpunkt, verfügen über die Grundqualifikation gem. § 88 GEG.

Vorgehensweise:
Sie können Ihre Grundqualifikation mithilfe des Formblatts „Bestätigung der Hochschule“ nachweisen, sofern Ihr Studium einen entsprechenden Schwerpunkt aufweist: Link zum Formblatt

3. Abschluss im Handwerk
(§ 88 Absatz 1 Nr. 3 GEG)

Beschreibung:
Personen, die in zulassungspflichtigen Bau-, Ausbau- oder anlagentechnischen Gewerben oder für das Schornsteinfegerhandwerk die Voraussetzungen zur Eintragung in die Handwerksrolle erfüllen, verfügen über die Grundqualifikation gem. § 88 GEG.
Personen mit einem Meistertitel für ein zulassungsfreies Handwerk im Bau-, Ausbau- oder anlagentechnischen Gewerbe verfügen ebenfalls über die Grundqualifikation. Personen, die ohne Meistertitel aufgrund von speziellen Voraussetzungen ein zulassungspflichtiges Handwerk ausüben dürfen, verfügen ebenfalls über die Grundqualifikation.

Vorgehensweise:
Sie können Ihre Grundqualifikation durch ein Formblatt „Bestätigung der Handwerkskammer“ nachweisen. Dies gilt sowohl für Personen mit einem Meistertitel als auch für diejenigen, die ohne Meistertitel ein zulassungspflichtiges Handwerk ausüben können: Link zum Formblatt

4. Staatlich anerkannter oder geprüfter Techniker
(§ 88 Absatz 1 Nr. 4 GEG)

Beschreibung:
Staatlich anerkannte oder geprüfte Techniker mit einem Ausbildungsschwerpunkt in der Beurteilung der Gebäudehülle, Heizungs- und Warmwasserbereitungsanlagen oder Lüftungs- und Klimaanlagen verfügen über die Grundqualifikation gem. § 88 GEG.

Vorgehensweise:
Die entsprechende Grundqualifikation kann durch das Formblatt „Bestätigung der Fachschule für Technik“ belegt werden: Link zum Formblatt


Falls es weiter unklar ist, in welche Kategorie Sie mit Ihren bisherigen Berufsqualifikation fallen, empfehlen wir dringend eine Vorabprüfung Ihrer Qualifikation durch die dena.

Vorabprüfung Ihrer Berufsqualifikation

Beschreibung:
Die Vorabprüfung Ihrer Berufsqualifikation erfolgt durch die dena (offizielle Stelle). Dadurch erhält man eine offizielle Bestätigung, ob Sie über die Grundqualifikation verfügen oder nicht.

Dies ermöglicht eine eindeutige Einordnung in die unterschiedlichen Kategorien und anschließend eine Auswahl des passenden Kurses für die Ausbildung zum offiziell anerkannten Energieberater.

Vorgehensweise:
Die Vorabprüfung wird über das Portal der Energieeffizienz-Expertenliste veranlasst.

  1. Benutzerkonto erstellen:
    • Besuchen Sie die Website www.energie-effizienz-experten.de.
    • Klicken Sie oben rechts auf die Option „Einloggen“ und anschließend „Jetzt als Experte registrieren“.
    • Füllen Sie das Anmeldeformular unter „Neu anmelden“ aus.
    • Nachdem Sie auf „Konto erstellen“ geklickt haben, erhalten Sie eine Bestätigungs-E-Mail und durch Klick auf den Link in der E-Mail bestätigen Sie Ihre Registrierung.
  2. Unterlagen hochladen:
    • Loggen Sie sich mit Ihrer E-Mail-Adresse und Ihrem Passwort auf der Website ein.
    • Wählen Sie in bei „Ihr Benutzerkoto“ die Option „Benutzerkonto bearbeiten“.
    • Unter dem Reiter „Belege und Nachweise“ gehen Sie wie folgt vor:
      • Wählen Sie die Kategorie(n) aus, in denen Sie eingetragen werden möchten.
      • Im Abschnitt „Ausbildung/Studium“ laden Sie Ihre relevanten Abschlussdokumente hoch (z.B. Zeugnisse, Fächerübersichten, Bestätigungen zum Abschluss, eventuelle Übersetzungen).
      • Im Bereich „Nachweise für die Kategorie Wohngebäude bzw. Nichtwohngebäude“ wählen Sie unter „Nachweisart auswählen“ die Option „Nachweis per E-Mail oder Post senden“.
  3. Antrag erstellen:
    • Klicken Sie auf die Schaltfläche „Daten überprüfen und Antrag erstellen“.
  4. E-Mail schicken:

Bei weiteren Fragen können Sie gerne Kontakt mit uns unter info@iwpro.de aufnehmen – wir helfen Ihnen dabei den für Sie richtigen Kurs zu finden.

Nach Einordung in die verschiedenen Kategorien können Sie den passenden Kurs für die Ausbildung zum offiziell anerkannten Energieberater wählen:

Die von IWPro angebotenen Kurse, um Energieberater zu werden, richten sich an Personen mit Grundqualifikation (z.B. Architekten, Ingenieure bzw. Handwerker) oder an Quereinsteiger ohne Grundqualifikation gem. §88 GEG.

Die Kurse von IWPro erfüllen die Voraussetzungen, um offiziell anerkannter Energieberater zu werden.

„Für Interessierte, die Energieberater werden wollen, ist Vorsicht geboten.
Immer wieder gibt es im Internet Anbieter, die mit einer Ausbildung zum Energieberater werben, aber nicht die Voraussetzungen erfüllen, damit die Teilnehmer nach Abschluss auch offiziell anerkannter Energieberater werden und staatliche Förderprogramme beantragen/abwickeln können.“

— Eric M. Frischhut, Geschäftsführer IWPro

Titel „Energieberater“

Der Titel „Energieberater“ ist keine geschützte Berufsbezeichnung. Prinzipiell kann sich also jeder Energieberater nennen, ohne irgendwelche Qualifikationen vorweisen zu müssen.

Dies stellt ein Problem dar, da so die allgemeine Qualität der Energieberatung leidet und dadurch der Ruf anderer qualifizierter Energieberater in Mitleidenschaft gezogen wird.

Offiziell anerkannter „Energieberater“

Aus diesem Grund dürfen bestimmte Tätigkeiten nur von Energieberatern durchgeführt werden, die von zwei staatlichen Stellen als echte Experten anerkannt wurden. Diese Tätigkeiten umfassen u.a. die Beantragung/Abwicklung von staatlichen Fördermitteln und die Ausstellung von Energieausweisen für Gebäude.

Bei den zuständigen staatlichen Stellen handelt es sich um zwei Behörden:

  • Deutsche Energie-Agentur GmbH (dena)
  • Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)

Die dena ist für die Administration der sog. EEE-Liste (Energie-Effizienz-Experten-Liste) zuständig. Auf dieser Liste können Hausbesitzer alle Experten in Ihrer Region einsehen. Jede Person, die sich hier listen lassen möchte, muss der dena eine entsprechende Qualifikation nachweisen. Die Voraussetzungen für eine Eintragung werden durch die dena im Regelheft für die Eintragung in die EEE-Liste genau spezifiziert.

Nur durch Listung auf der EEE-Liste besteht die Möglichkeit, Hausbesitzer zu den begehrten staatlichen Fördermitteln zu beraten sowie diese auch zu beantragen und im Rahmen einer Baubegleitung abzuwickeln. Außerdem bietet die Listung eine gute Werbung für die eigene Qualifikation und die angebotenen Dienstleistungen.

Nach dem gleichen Prinzip erfolgt auch die Anerkennung als Energieberater bei der BAFA. Hier ist derselbe Nachweis der Qualifikation notwendig, wie bei einer Listung durch die dena in der EEE-Liste. Nach der Anerkennung durch die BAFA können dann weitere Fördermittel in Anspruch genommen werden.

Die von IWPro angebotenen Energieberater-Kurse erfüllen sowohl die Voraussetzungen der dena als auch die der BAFA und ermöglichen so den Zugang zu allen Bereichen der staatlich anerkannten Energieberatung.

Eine genaue Übersicht der möglichen Tätigkeiten und zugänglichen Fördermitteln finden Sie in unseren FAQs.


Antworten auf häufig gestellte Fragen zu den angebotenen Energieberater-Kursen (FAQ)

Welche Tätigkeiten als Energieberater kann ich nach dem Energieberater-Kurs von IWPro ausüben?

Nach erfolgreicher Absolvierung unserer Weiterbildungskurse sind Sie offiziell anerkannter Energie-Effizienz-Experte (dena, BAFA, KfW) mit Listung als Energieeffizienz-Experte auf der EEE-Liste und haben dadurch umfangreiche Möglichkeiten im wachsenden Berufsfeld der Energieberatung.

Dies umfasst einerseits die Beratung, Beantragung und Abwicklung (Baubegleitung) von staatlichen Fördermitteln für Bestandsgebäude und Neubauten.

Andererseits ermöglicht der Abschluss auch die Ausstellung von Energieausweisen für Wohngebäude sowie die Beratung von Hauseigentümern zu allen Fragen der energetischen Sanierung zur Steigerung der Energieeffizienz und vieles mehr.

Durch eine Änderung in § 88 des Gebäudeenergiegesetzes GEG (auch „Heizungsgesetz“ genannt) ist es auch Quereinsteigern nach erfolgreicher BAFA-Qualifikationsprüfung erlaubt, ab 01.01.2024 neue Energieausweise für Wohngebäude auszustellen. Aktuell ist dies für Quereinsteiger noch nicht zugelassen.

Welche staatlichen Förderprogramme kann ich nach dem Energieberater-Kurs von IWPro beantragen und abwickeln?

Zugriff auf Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)

  • Sanierung von Bestandsgebäuden
    • BEG Einzelmaßnahmen (BEG EM – Durchführung von einzelnen Energieeffizienzmaßnahmen)
    • BEG Wohngebäude (BEG WG – Sanierung von bestehenden Gebäuden zu KfW-Effizienzhäusern)
  • Neubau
    • Klimafreundlicher Neubau (KFN – Neubau von energieeffizienten und nachhaltigen Gebäuden)
    • Wohneigentum für Familien (WEF – Neubau von energieeffizienten und nachhaltigen Gebäuden speziell für Familien)

Zugriff auf die Bundesförderung Energieberatung für Wohngebäude (EBW)

  • Erstellung von geförderten individuellen Sanierungsfahrplänen (iSFP)

Nach erfolgreicher Absolvierung der Prüfung können Sie auch Energieausweise für Wohngebäude ausstellen.

Ab 01.01.2024 ist es auch für Quereinsteiger möglich, Energieausweise für Wohngebäude auszustellen.


Der Beruf des Energieberaters bietet viele Vorteile und wird in der Zukunft zunehmend attraktiver:

  • Umweltschutz und Beitrag zur Energiewende
    Energieberater können aktiv zum Umweltschutz beitragen und spielen eine wichtige Rolle bei der Förderung erneuerbarer Energien und einer nachhaltigen Energieversorgung.
  • Kundennähe und moderne Technologie
    Energieberater nutzen moderne Technologien sowie Baustoffe und helfen Ihren Kunden durch maßgeschneiderte Beratung, ihre Energieeffizienz zu steigern und dabei gleichzeitig Geld zu sparen.
  • Berufliche Entwicklungsmöglichkeiten und Vielfältigkeit
    Als Energieberater hat man die Möglichkeit zum selbstbestimmten Arbeiten mit viel Abwechslung im Arbeitsalltag und Möglichkeiten für eine berufliche Weiterentwicklung zur Eröffnung neuer Geschäftsfelder.
  • Nachhaltige Karriere und finanzielle Vorteile
    Die Energieberatung bietet langfristige Karrierechancen und ermöglicht auch in Zukunft gute Verdienstmöglichkeiten, da Energieeffizienz und Umweltschutz in Zukunft immer wichtiger werden.

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